Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angebote von FASOLT IMMOBILIEN auf dieser Seite sind freibleibend und unverbindlich;

Zwischenverkauf, -Vermietung oder -Verpachtung durch den Abgeber vorbehalten;

Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers;

Für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet;

FASOLT IMMOBILIEN haftet ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Hinsicht auf die gesetzlich vorgesehene Haftung des Maklers (ex art. 18, comma 2, legge 57/2001) hat FASOLT IMMOBILIEN eine entsprechende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 300.000.- abgeschlossen.

Ist dem Auftraggeber ein von FASOLT IMMOBILIEN angebotenes Objekt bei Unterzeichnung und während der Laufzeit eines Alleinvermittlungsauftrages bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt, ist dies dem Makler unverzüglich, längstens binnen 48 Stunden ab Angebotstellung mittels eingeschriebenem Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise, mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt die Provisionspflicht.

Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß Artikel 1755 ZGB und bestimmt, dass der Makler Anspruch auf die Provision von jeder der Parteien hat, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist. Artikel 6 Gesetz 39/1989 bestimmt diesbezüglich, dass die Provision nur den im Verzeichnis der Makler eingetragenen Maklern zusteht. Im Falle einer aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention des Maklers und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist.

Sowohl die genauen Details des Provisionsanspruchs als auch die Provisionshöhe werden grundsätzlich mit einem schriftlichen Vermittlungsauftrag geregelt. Bei mündlichen Vermittlungsaufträgen verweist FASOLT IMMOBILIEN auf die gesetzlichen Bestimmungen, den von der Südtiroler Maklervereinigung erarbeiteten Vermittlungsauftrag und den bei der Handelskammer Bozen festgesetzten Bedingungen.